Gerne stellen wir dir eine Zuwendungsbestätigung gemäß § 50 Abs.1 EStDV für die Spenden aus. In diesem Fall bitten wir darum, uns eine kurze E-Mail mit Namen, Adresse, dem Betrag und Zeitpunkt der Spende zu senden. Sobald wir die Spende zuordnen konnten, werden wir unverzüglich die Spendenbescheinigung verschicken. Bitte beachte: bei Spenden bis zu 300,00 EUR je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich.